Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der iDEEwerk38 GbR
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der iDEEwerk38 GbR (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Auftraggebern über die Erbringung von Dienstleistungen.
(2) Das Leistungsangebot umfasst insbesondere:
- Hausmeisterservice
- Objektbetreuung
- Renovierungs- und Instandhaltungsarbeiten (soweit keine zulassungspflichtigen Handwerksleistungen betroffen sind)
- Entrümpelungen und Haushaltsauflösungen
- Umzugs- und Transportleistungen
- Garten- und Grundstückspflege
- Reinigungsleistungen
- Möbelmontage
- Vermittlung und Koordination von Fremdgewerken
(3) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote der iDEEwerk38 GbR sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Angebotsannahme, schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
(3) Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Maßgeblich für Art und Umfang der Leistungen ist ausschließlich das schriftliche Angebot oder die Auftragsbestätigung.
(2) Zusatzleistungen werden gesondert berechnet.
(3) Die iDEEwerk38 GbR ist berechtigt, geeignete Nachunternehmer einzusetzen.
§ 4 Preise
(1) Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise.
(2) Materialkosten, Entsorgungsgebühren, Containerkosten oder behördliche Gebühren werden gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.
(3) Bei unvorhersehbarem Mehraufwand (z. B. verdeckte Schäden, zusätzlicher Arbeitsaufwand oder erschwerte Zugänglichkeit) informiert die iDEEwerk38 GbR den Auftraggeber unverzüglich. Zusätzliche Leistungen erfolgen erst nach Abstimmung.
§ 5 Zahlungsbedingungen
(1) Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
(2) Die iDEEwerk38 GbR ist berechtigt, bei größeren Aufträgen angemessene Abschlagszahlungen oder Vorauszahlungen zu verlangen.
(3) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich,
- einen freien Zugang zum Objekt sicherzustellen,
- notwendige Informationen vollständig bereitzustellen,
- erforderliche Genehmigungen einzuholen,
- Strom, Wasser und gegebenenfalls Sanitäranlagen kostenlos bereitzustellen, soweit dies zur Durchführung der Arbeiten erforderlich ist.
Entstehen durch fehlende Mitwirkung Wartezeiten oder zusätzliche Anfahrten, können diese gesondert berechnet werden.
§ 7 Termine
(1) Vereinbarte Termine werden nach Möglichkeit eingehalten.
(2) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Witterung, Materialengpässen, Verkehrslagen, behördlicher Maßnahmen oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse verlängern vereinbarte Ausführungsfristen angemessen.
§ 8 Abnahme
Soweit die Leistung einer Abnahme bedarf, hat diese unverzüglich nach Fertigstellung zu erfolgen.
Offensichtliche Mängel sind möglichst bei der Abnahme mitzuteilen.
§ 9 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
(2) Beanstandungen sind der iDEEwerk38 GbR unverzüglich mitzuteilen.
(3) Der iDEEwerk38 GbR ist zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung einzuräumen.
§ 10 Haftung
(1) Die iDEEwerk38 GbR haftet uneingeschränkt für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die iDEEwerk38 GbR nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
§ 11 Vermittlung von Fremdgewerken
Werden auf Wunsch des Auftraggebers externe Handwerksbetriebe vermittelt, entstehen Vertragsbeziehungen ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Fremdunternehmen.
Die iDEEwerk38 GbR haftet nicht für deren Leistungen, Termine oder Gewährleistung.
§ 12 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der iDEEwerk38 GbR.
§ 13 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.
§ 14 Verbraucherstreitbeilegung
Die iDEEwerk38 GbR ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz der iDEEwerk38 GbR, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.